Gerichtsgutachten

Im Auftrag des Gerichts wird ein Gutachten, im selbständigen Beweisverfahren oder im Klageverfahren, erstellt.

Gerade im Fall eines Gerichtsgutachtens kommt es auf das Beweisthema und die daraus resultierende Fragestellung, die an den Sachverständigen gestellt wird, an. Hier ist es förderlich bereits im Vorfeld die Kommunikation zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen aufzubauen. Dadurch werden bereits in einem frühen Stadium offene Fragen geklärt und die Inhalte des Beweisthemas zielführend gewählt.

Das Beweisthema ist nur einer von mindestens drei elementar wichtigen Punkten. Ist die Aufgabe an den Sachverständigen gestellt, so ist der nächste Schritt nach dem Studium der Aktenlage, den Sachverhalt in einem Vor-Ort-Termin in Augenschein zu nehmen.

Die dabei festgestellten Tatsachen werden in Form eines Gerichtsgutachtens fundiert dargelegt und die Beweisthemen dementsprechend belastbar beantwortet. Die Belastbarkeit ist essenziell um das Gerichtsgutachten seitens beider Parteien nicht angreifbar zu machen.

Der dritte Punkt neben dem Beweisthema und der Belastbarkeit von Gerichtsgutachten, ist die Transparenz in der Kommunikation mit und vor dem Gericht. Erfolgt eine Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gerichtsverhandlung, werden die Inhalte des Gerichtsgutachtens, wie aber auch die dazugehörigen Hintergründe, auf eine transparente Art kommuniziert. Auf Wunsch können zusätzliche Fragen, welche sich in der Verhandlung ergeben, beantwortet werden.

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Ron Achteresch
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