Wer kann ein Privatgutachten in Auftrag geben?

Privatgutachten können von beiden Parteien innerhalb einer Geschäftsbeziehung in Auftrag gegeben werden. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann das Gericht ebenfalls ein Gutachten in Auftrag geben. In diesem Fall spricht man von einem Gerichtsgutachten. Das im Vorfeld von Ihnen beauftragte Privatgutachten verschafft Ihnen Orientierung und kann gleichermaßen zur Streitvermeidung oder zur Vorbereitung eines Gerichtsstreites dienen.

Was ist ein Privatgutachten und was nützt es mir?

Das Fliesenhandwerk ist ein unmittelbar sichtbares Handwerk. Die Bauherren können die handwerkliche Leistung immer direkt mit den Augen betrachten. Optische Mängel sind oft der Auslöser für die Inanspruchnahme eines Privatgutachtens innerhalb der Bauphase oder der Abnahme der Fliesenarbeiten. Innerhalb des Gewährleistungszeitraumes sind es in der Regel technische Mängel, z.B. Ablösen von Fliesen, die zur Anforderung eines Privatgutachtens führen.

Die private Beweissicherung als Teil eines Privatgutachtens

Durch ein Privatgutachten lässt sich eine private Beweissicherung realisieren. Die Beweissicherung ist immer dann von Relevanz, wenn Beweise z.B. durch Verwitterung verloren gehen könnten oder aber auch ein zügiges Weiterarbeiten notwendig ist, um den Bauablauf nicht zu gefährden. Als Beispiel lässt sich an dieser Stelle ein unebener Estrich anführen. Um die Fliesen verlegen zu können, muss der Estrich egalisiert werden. Damit später die Kosten für das Egalisieren geltend gemacht werden können, ist es ratsam, im Vorfeld beginnender Ausgleichsarbeiten den unebenen Estrich als Beweis zu sichern. Das ist nur eins von vielen verschiedenen Beispielen, die man an dieser Stelle aufzählen könnte. In der praktischen Durchführung beinhaltet die Beweissicherung die Feststellung des Ist-Zustands, eine Bilddokumentation und die nachfolgende Bewertung im Soll-Zustand.

Es ist absolut ratsam die Beweissicherung zu Gunsten der Fehlerfreiheit und Glaubwürdigkeit durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das jeweilige Gewerk in Form eines Privatgutachtens durchführen zu lassen.

Der Nutzen des Privatgutachtens

Das Privatgutachten im Fliesenhandwerk hat eine vorgerichtliche, gerichtliche und außergerichtliche Relevanz.

Vor- und außergerichtliche Klärung eines Sachverhaltes

Während der Verlegearbeiten von Fliesen, bei der Abnahme der verlegten Fliesen oder innerhalb des Gewährleistungszeitraumes kann es zwischen dem Fliesenleger und dem Auftraggeber zu unterschiedlichen Meinungen über die ausgeführten Leistungen kommen. In vielen Fällen hat der Auftraggeber das Gefühl, der Fliesenleger möchte seine Leistung „schönreden“, gesteht handwerkliche Fehler nicht ein oder versucht seinen Aufwand für Nachbesserungen an den verlegten Fliesen zu reduzieren. Andersrum hat der Fliesenleger oftmals das Gefühl, dass der Auftraggeber überzogene Vorstellungen hat, dass er ihm die handwerklichen Toleranzen nicht zu gesteht oder dass der Bauherr die Rechnungssumme mindern möchte.

Das fundierte Privatgutachten ermöglicht die objektive und neutrale Bewertung des Sachverhalts. Mit der so gewonnenen Faktenlage wird der beauftragten Partei aufgezeigt, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ob dieser vor Gericht bestehen kann. In der Regel lassen sich dadurch viele Streitigkeiten beilegen und zielführende Lösungen finden.

Haben Sie Interesse an einem Privatgutachten, lesen Sie auch hier: Privatgutachten.

Mit dem Privatgutachten den Streit beilegen

Durch das Privatgutachten lassen sich des Öfteren Streitigkeiten zwischen dem Fliesenleger und dem Auftraggeber beilegen. Dadurch wird beiden Parteien, gleich ob Fliesenleger oder Bauherr, ein zeitaufwändiger, andauernder und teurer Gerichtsprozess erspart. In vielen Fällen sind weder Bauherr noch Fliesenleger durch Ihre Rechtsschutzversicherung gegen Fälle im Baurecht versichert.

Beide Parteien wissen durch das Privatgutachten, wie die strittigen Punkte zu werten sind und somit auch ob eine Nachbesserung an den verlegten Fliesen oder eine Minderung der Leistung und schlussendlich ein Streit vor Gericht lohnend ist. Weiter ist es eine fundierte Grundlage sich außergerichtlich zu vergleichen und den „Einigungsprozess“ zu beschleunigen. Fassen wir zusammen: Das Privatgutachten spart Zeit, Geld und Nerven.

Das Privatgutachten im Gerichtsverfahren

Ein privat beauftragtes Gutachten, gleich ob die Beauftragung durch den Fliesenleger oder den Bauherren erfolgte, kann in die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren eingeführt werden. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein selbstständiges Beweisverfahren oder Klageverfahren handelt. Durch die beweisführende Partei kann das Gutachten als Beweis zu Lasten der beklagten Partei eingeführt werden. Durch die beklagte Partei kann ein Gutachten zur Abwehr in das Beweisverfahren eingeführt werden. In beiden Fällen gilt das Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag. In meinem Leistungsangebot für Sie, gehe ich darauf weiter ein. Lesen Sie auch hier: Privatgutachten.

Der gutachtende Sachverständige, kann durch das Gericht zur mündlichen Verhandlung geladen und vernommen werden. Wird durch das Gericht ein Gerichtsgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, so wird dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen zusammen mit der Gerichtsakte das von Ihnen in Auftrag gegebene Privatgutachten zur Verfügung gestellt.

Wir halten fest: Sollte eine vor- oder außergerichtliche Streitbeilegung gescheitert sein, hat das Privatgutachten in Kombination mit der Prozessakte Gewicht in der Erstellung eines Gerichtgutachtens.

Möchten Sie sich außergerichtlich einigen, möchten Sie einen Sachverhalt geklärt haben, Mängel fundiert bewertet wissen oder sich auf ein Gerichtsverfahren vorbereiten und dafür vom Nutzen eines Privatgutachten Gebrauch machen? Dann kontaktieren Sie mich. Gerne biete ich Ihnen die Erstellung eines Gutachtens im Privatauftrag an.

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Ron Achteresch
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